EU-Maschinenrichtlinie (Richtlinie 2006/42/EG)

Die Richtlinie 2006/42/EG des europäischen Parlaments und des EU-Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und die Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung) auch bezeichnet als „Maschinenrichtlinie“ regelt ein einheitliches Niveau der Schutzvorrichtungen im Rahmen der Unfallverhütung für Maschinen beim Inverkehrbringen innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), der Schweiz und der Türkei.

Seit dem 29. Dezember 2009 ist die neue Maschinenrichtlinie verbindlich anzuwenden.

Die Maschinenrichtlinie gilt somit im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).

Ihre Umsetzung in nationales Recht ist in Österreich durch die Maschinensicherheitsverordnung 2010 (MSV 2010) realisiert worden. Diese soll gewährleisten, dass nur Maschinen und Anlagen in Verkehr gebracht werden, die mindestens diesem einheitlichen „Schutzniveau“ genügen.

Wer ist davon in erster Linie betroffen?

  • Hersteller von Maschinen und sogenannte Inverkehrbringer
  • Betriebe, die im Zuge von Optimierungsmaßnahmen vorhandene Maschinen umgebaut haben
  • Betriebe, die Modernisierungsmaßnahmen an bestehenden Anlagen vorgenommen haben
  • Betriebe, die 2 oder mehr verschiedene Maschinen ähnlich einer Fertigungsstraße „verkettet“ haben

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