Externe Sicherheitsfachkraft

Gemäß der Verordnung über die Fachausbildung für Sicherheitsfachkräfte  (SFK-VO) BGBL.NR. 277/1995 (i.d.g.F) bin ich seit 20. Februar 2006 berechtigt, Sie extern in dieser Funktion beratend zu unterstützen.

INFO: Welche konkrete Aufgabe hat eine Sicherheitsfachkraft?

Sicherheitsfachkräfte zählen zu den sogenannten „Präventivdiensten“. Sie haben die Aufgabe, den Dienstgeber, die Bediensteten, die Sicherheitsvertrauenspersonen und das zuständige Personalvertretungsorgan auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung zu beraten und den Dienstgeber bei der Erfüllung seiner Pflichten auf diesen Gebieten zu unterstützen. Der Dienstgeber hat die Sicherheitsfachkräfte und erforderlichenfalls weitere geeignete Fachleute (z.B.: Arbeitsmediziner) in allen Fragen des Arbeitnehmerschutzes heran zu ziehen.

Dienstleistungen als externe Sicherheitsfachkraft (SFK)

  • Sicherheitstechnische Beratung
  • Arbeitsplatzevaluierung
  • Spezielle Evaluierung nach VEXAT (Verordnung explosionsfähige Atmosphären) https://www.ris.bka.gv.at
  • Spezielle Evaluierung nach VOLV (Verordnung Lärm Vibration)

Als Sicherheitsfachkräfte dürfen nur Personen bestellt werden, die die erforderlichen Fachkenntnisse in Form einer vom Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales gemäß § 74 ASchG anerkannten Fachausbildung nachweisen.