Überprüfung von Betriebsanlagen nach §82b GewO

Meine Kanzlei unterstützt und berät Sie bei der Zusammenstellung Ihrer Einreichunterlagen für die Gewerbebehörde an Hand des Ihnen behördlich zugegangenen Bescheides.
Dies kann einerseits bei einer Neugründung erforderlich sein oder aber im Zuge einer wiederkehrenden Evaluierung.

Die Bestimmungen des § 82b GewO sehen vor, dass Betriebsanlagen periodisch alle 5 Jahre auf die Übereinstimmung mit den Genehmigungsbescheiden für ihre Errichtung und Benützung evaluiert werden.

Dabei gilt es folgende Fragen zu beantworten:

  • Ist Ihr Betrieb nach wie vor konform zu den ursprünglichen Einreichungs- und Planungsunterlagen?
  • Wurden Änderungen oder Erweiterungen vorgenommen?
  • Haben Sie alle Ergänzungen, Erweiterungen, Umbauten und wesentlichen maschinellen Änderungen bei der Behörde angezeigt und genehmigen lassen?
  • Welche Änderungen unterliegen einer Genehmigungspflicht?
  • Entspricht Ihre Betriebsanlage allen nach der Gewerbeordnung erlassenen Vorschriften?