Zertifizierung nach EN 1090-1 und EN 1090-2 für Stahl- und Aluminiumtragwerke

Meine Kanzlei unterstützt und berät Sie mit umfangreicher Erfahrung, wenn Sie für Ihren qualifizierten Schweißfachbetrieb oder Ihre Schlosserei eine Zertifizierung nach EN 1090-1 und EN 1090-2 anstreben.
Die EN 1090 ist seit 01.01.2011 in Kraft. Im Zuge der nationalen Umsetzung in Österreich wurde eine Übergangsfrist  bis zum 30.06.2014 gewährt.

Seit dem Verstreichen dieser Frist ist es Herstellern innerhalb der Europäischen Union nur noch gestattet ihre Produkte mit einer entsprechenden CE-Kennzeichnung in Verkehr zu bringen.

Dies bedingt für kleine und mittelständische Unternehmen einen erhöhten Mehraufwand in ihrer Verwaltung und im Bereich der Dokumentation.

Für Lohnfertiger und Zulieferer großer Industriebetriebe sowie bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand wird eine Zertifizierung nach EN 1090-1 und EN1090-2 in der Regel vorausgesetzt, das heißt, wenn Ihr Unternehmen diese Zertifizierung nicht aufweisen kann, fallen Sie noch vor der Angebotsabgabe aus dem Kreis der möglichen Anbieter heraus.

Somit sind viele Betriebe im Produktsektor „Schweißbetrieb“ gezwungen, ihren Betrieb in dieser Richtung durch die Erlangung der Zertifizierung neu zu positionieren.

Die EN 1090 gilt auch, wenn Sie als qualifizierter Schweiß- oder Schlosserbetrieb „nur“ für sogenannte Endverbraucher fertigen z.B.: Handläufe, Balkon- und Terassengeländer, usw. in Wohnungen und Häusern im privaten Bereich.

Probleme können daraus erwachsen, wenn der Kunde während oder erst nach der Fertigstellung des Gewerks Ihre Zertifizierung nach EN 1090 sehen möchte oder eine Dokumentation nach EN 1090 einfordert. Können Sie beides nicht vorlegen, hat der Endverbraucher das Recht auf Wandlung des Vertrages und Sie tragen die bis dahin angelaufenen Material- und Fertigungskosten, da Sie als professioneller Gewerbebetrieb der Aufklärungspflicht unterliegen und den Endverbraucher im Vorhinein informieren müssen, was aktuell der Stand der Technik ist.

Der Zertifizierungsprozess gliedert sich in 4 Teilabschnitte:

Teil 1: Vorbereitung und Antrag auf Zertifizierung
In einem persönlichen Gespräch wird festgehalten, welche Produkte, welche Werkstoffe dabei Verwendung finden, in welchen Ausführungsklassen nach EN 1090 Sie in Zukunft fertigen und in Verkehr bringen möchten. Weiters informiere ich Sie über den Aufbau der unterschiedlichen CE-Kennzeichnungen und die daraus resultierende verschiedene Ausführung der CE-Dokumente.
Für die Zertifizierung nach EN 1090 ist es vorgeschrieben, eine sogenannte „werkseigene Produktionskontrolle“ – kurz WPK genannt – zu erstellen.
Gemeinsam mit Ihnen erstelle ich eine WPK, die einerseits maßgeschneidert für Ihren Betrieb ist und andererseits Optionen für zukünftige Entwicklungen offen lässt. Ganz nach dem Motto „So viel wie nötig und so wenig wie möglich“. Schließlich müssen Sie alle Punkte Ihrer WPK während der Auftragsabwicklung auch erfüllen.
Die WPK bildet das komplette Qualitätsmanagement für Ihren qualifizierten und zertifizierten Schweißbetrieb ab. Sie beinhaltet alle relevanten Punkte, Aktivitäten und Dokumentationen beginnend mit dem Auftragseingang bis hin zur Auslieferung des fertigen Gewerkes.
Meine Kanzlei unterstützt Sie danach bei der Einreichung Ihrer WPK und Ihrem Antrag auf Zertifizierung bei einer für Österreich zugelassenen Zertifizierungsstelle.

Teil 2: Evaluierung der WPK und Auditierung
Die Zertifizierungsstelle prüft Ihren Antrag sowie die WPK hinsichtlich Vollständigkeit nach EN 1090 und legt gemeinsam mit Ihnen einen Termin für ein Audit fest.

Teil 3: Auditierung bei Ihnen vor Ort
Die Evaluierung und Implementierung Ihrer werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) wird direkt bei Ihnen in Ihrem Unternehmen vorgenommen. Dies erfolgt praxisorientiert im Rahmen der Umsetzung eines konkreten Projektes. Dabei wird verifiziert, wie Sie in ihrem Betrieb die in der WPK schriftlich festgehaltenen Qualitätskriterien nach EN 1090-1 und EN 1090-2 erfüllen.

Teil 4: Laufende Überprüfung
Die erste Überprüfung Ihres Betriebes erfolgt nach Ablauf eines Jahres.
Dabei wird evaluiert, wie gut Sie Ihre werkseigene Produktionskontrolle (WPK) in den Produktionsprozessen umgesetzt haben. Je nach Umsetzungsgrad können gemäß EN 1090-1 die Intervalle für Folgeprüfungen gestreckt werden.