Überprüfungen von Arbeitsmitteln im Rahmen der betrieblichen Arbeitssicherheit
Kommentierte Arbeitsmittelverordnung:
Abnahmeprüfung
(Erstabnahme) von Arbeitsmitteln gemäß
§7 AM-VO (Arbeitsmittel-Verordnung) und
https://www.arbeitsinspektion.gv.at/Maschinen-_Werkzeuge/Gemeinsame_Bestimmungen/Kommentierte_Arbeitsmittelverordnung.html
§37 ASchG (Arbeitnehmerschutz-Gesetz)
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008910
Wiederkehrende Prüfungen
von Arbeitsmitteln gemäß
§ 8 AM-VO (Arbeitsmittel-Verordnung) und
https://www.arbeitsinspektion.gv.at/Maschinen-_Werkzeuge/Gemeinsame_Bestimmungen/Kommentierte_Arbeitsmittelverordnung.html
§37 ASchG (Arbeitnehmerschutz-Gesetz)
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008910
Außerordentliche Prüfungen
von Arbeitsmitteln nach Instandsetzungen, Umbauten oder Unfällen
§9 AM-VO (Arbeitsmittel-Verordnung)
https://www.arbeitsinspektion.gv.at/Maschinen-_Werkzeuge/Gemeinsame_Bestimmungen/Kommentierte_Arbeitsmittelverordnung.html
Ortsveränderliche Arbeitsmittel
Prüfung nach Aufstellung für den Fall, dass Arbeitsmittel ortsveränderlich eingesetzt werden.
§10 AM-VO (Arbeitsmittel-Verordnung)
https://www.arbeitsinspektion.gv.at/Maschinen-_Werkzeuge/Gemeinsame_Bestimmungen/Kommentierte_Arbeitsmittelverordnung.html
Ihre Vorteile auf einen Blick:
1. Objektive Überprüfung ohne Reparaturinteresse
Als staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker und Ingenieurkonsulent für Maschinenbau bin ich als unabhängiger Sachverständiger tätig und darf diese Überprüfungen durchführen. Anders als bei abgeschlossenen Wartungsverträgen mit den Herstellern und/oder Errichtern solcher Anlagen habe ich kein Interesse diverse Komponenten frühzeitig, das heißt vor Ablauf ihrer Lebensdauer auszutauschen und am Ersatzteilverkauf zu verdienen. Im Gegenteil, mir ist es gesetzlich untersagt gleichzeitig zu meiner Tätigkeit als Ziviltechniker ein Gewerbe zu betreiben, das sich mit den Bereichen meiner Prüfdienstleistungen überschneidet. Das bedeutet für Sie als Kunde ich „stelle objektiv fest“, dass ein Betriebsmittel oder eine Anlage technisch in ordnungsgemäßem Zustand ist und somit den gesetzlichen Bestimmungen genügt oder mache Sie als Betreiber dieser Betriebsmittel bzw. Anlage auf tatsächlich bestehende Mängel hinsichtlich deren Sicherheit und deren Funktion aufmerksam – die dann vom jeweiligen Hersteller bzw. Errichter zufolge ihrer Beauftragung behoben werden.
2. Objektive IST-Zustandserfassung mit detaillierter Mängelliste
Sie erhalten zu jeder Erstabnahmeprüfung und nach jeder wiederkehrenden Überprüfung zusätzlich zum Eintrag in das vorhandene Prüfbuch einen Prüfbericht ausgestellt.In diesem Prüfbericht ist entweder festgehalten, dass sich das überprüfte Betriebsmittel bzw. die überprüfte Anlage in ordnungsgemäßem Zustand befindet oder beim Auffinden von diversen Mängeln, werden diese taxativ angeführt, so dass Sie exakt informiert sind, welche Reparaturarbeiten sie erledigen müssen. Nach erfolgter Mängelbehebung wird Ihnen nach einer neuerlichen Überprüfung ein positiver Prüfbefund ausgestellt.
3. Jährliche Überprüfungstermine – vergessen gibt’s nicht!
Selbstverständlich werde ich Sie im Zuge meiner Terminplanung gerne – sofern sie es wünschen – rechtzeitig über Ihren nächsten Prüftermin informieren. Dadurch laufen Sie nicht Gefahr eine wiederkehrende Prüfung zu übersehen.
Nachfolgend angeführte Arbeitsmittel unterliegen der Prüfpflicht gemäß Arbeitsmittel-Verordnung (AM-VO):
Tore
- Fußgängertüren
- Karusseltüren
- Tore mit Handantrieb (>10m²)
- Tore mit Kraftantrieb
Hebezeuge, Kräne
- Werkstattkran
- Kraftbetriebene Kleinhebezeuge, wie Zahnstangenwinden, Wagenheber, Hubwagen, Grubenheber, ..
- Laufkatzenanlagen, Winden mit Kraftantrieb (E-Zug, Kettenzug)
- Laufkrananlagen, Schwenkkrane
- Mobilkrane, Baudrehkran
- Bauaufzug
- Ladekran
Anschlagmittel
- Seile
- Ketten
- Haken, Schäkel
- Textil Rundschlingen
Flurfördermittel
- Hubstapler
- Regalbediengeräte
Hebebühnen
- Autohebebühnen mit Absturzsicherung
- Sonstige Hebebühnen, Anpassrampe
- Parkeranlage
- Ladebordwand
- Hubtische (>1 t , Hubhöhe > 2m)
Hydraulische Pressen
- Förderanlagen
- Flaschenförderanlage
- Paternoster
- Sonstige Förderanlagen
Arbeitskorb, -bühnen, Leitern
- Arbeitskorb
- Hubarbeitsbühne, Fassadenbühne
- Silowinden
- Rolleiter
- Steckleiter
- Fahrbare Leiter
- Fahrbare Drehleiter (z.B.: Feuerwehr)